Urheberrechtsverletzungen hätten durch die RapidShare AG nicht proaktiv verhindert und der erneute Upload einmal abgemahnter Werke nicht immer unterbunden werden können. Dies insbesondere, weil die Dienstleistung anonym habe genutzt werden können, weshalb fehlbare Nutzer nicht effektiv hätten gesperrt werden können oder hätte verhindert werden können, dass dieselben Nutzer wiederholt urheberrechtlich geschützten Inhalt widerrechtlich über die Plattform der RapidShare AG verbreitet hätten.