Zudem ist eine reformatio in peius mangels Anschlussberufung ausgeschlossen. Nachdem die Parteien keine Beweisanträge gestellt haben, die Anwesenheit der Beschuldigten sowie die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung nicht erforderlich scheint und die Kosten- und Entschädigungsfolgen in tatsächlicher wie auch rechtlicher Hinsicht aus den Akten beurteilt werden können, kann folglich über ihre Berufungen auch im Rahmen des schriftlichen Verfahrens zeit- und sachgerecht sowie angemessen entschieden werden.