15. Mit Schreiben vom 6. September 2022 teilte die Verfahrensleitung den Parteien mit, dass der Schriftenwechsel abgeschlossen sei, gab die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und forderte die Parteien auf, ihre Entschädigungsansprüche für das Berufungsverfahren zu beziffern und zu belegen (OG GD 7/7). 16. Die Rechtsvertretung der Privatklägerinnen reichte am 12. September 2022 ihre Honorarnote ein (OG GD 5/2). Am 20. und 21. September 2022 gingen die Honorarnoten der beiden Verteidiger ein (OG GD 2/6 und 3/6). Erwägungen und Begründung des Urteils I. Prozessuales und Formelles