14. Die Berufungsantwort der Privatklägerinnen wurde den Verteidigungen zur freigestellten Stellungnahme zugestellt (OG GD 7/6), worauf die Verteidigung des Beschuldigten C.________ am 15. Juni 2022 (OG GD 2/5) und die Verteidigung der Beschuldigten G.________ am 17. Juni 2022 (OG GD 3/5) eine Stellungnahme einreichten. Die Stellungnahmen wurden den anderen Parteien zur Kenntnis zugestellt. Es erfolgten keine weiteren Eingaben. Seite 7/30