12. Die Verfahrensleitung stellte die Berufungsbegründungen den anderen Parteien mit Verfügung vom 29. April 2022 zu und setzte der Staatsanwaltschaft und den Privatklägerinnen eine Frist von 30 Tagen zur Einreichung einer Berufungsantwort (OG GD 7/5). 13. Mit Eingabe vom 31. Mai 2022 erfolgte die Berufungsantwort der Vertretung der Privatklägerinnen. Diese beantragte, die Berufungen der Beschuldigten vollumfänglich abzuweisen (OG GD 5/1). Die Staatsanwaltschaft reichte keine Berufungsantwort ein.