10. Mit Präsidialverfügung vom 23. Februar 2022 wurde das schriftliche Berufungsverfahren angeordnet und den Beschuldigten C.________ und G.________ eine Frist von 30 Tagen zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung angesetzt (OG GD 7/3). 11. Am 28. April 2022 gingen innert erstreckter Frist (OG GD 2/3, 3/3, 7/4) die Berufungsbegründungen der beiden Beschuldigten ein (OG GD 2/4, 3/4).