6. Mit Rechtsschrift ebenfalls vom 19. Januar 2022 (Postaufgabe: gleichentags) reichte auch die Verteidigung der Beschuldigten G.________ eine Berufungserklärung beim Gericht ein. Dabei stellte sie folgende Anträge (OG GD 3/1): "1. Dispositivziffer C./3. des Urteils des Strafgerichts Zug vom 30. Dezember 2020 sei aufzuheben und die der Berufungsklägerin überbundenen Verfahrenskosten seien aus der Staatskasse zu nehmen.