5. Mit Rechtsschrift vom 19. Januar 2022 (Postaufgabe: gleichentags) reichte die Verteidigung des Beschuldigten C.________ eine Berufungserklärung bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) ein. Dabei stellte sie folgende Anträge (OG GD 2/1): "1. Dispositivziffer A./3. des Urteils des Strafgerichts Zug vom 30. Dezember 2021 sei aufzuheben und die dem Berufungskläger überbundenen Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen.