D. Entschädigung der Privatklägerinnen Der Beschuldigte C.________ und die Beschuldigte G.________ haben die Privatklägerinnen unter solidarischer Haftbarkeit mit CHF 67'000.00 zu entschädigen. E. Beschlagnahmte Unterlagen Die von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel beschlagnahmten Unterlagen gemäss HD 3/2 werden der RapidShare AG nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils retourniert. F. Rechtsmittel […]"