_ meldete ebenfalls mit Schreiben vom 18. Januar 2021 (Postaufgabe: gleichentags) Berufung an (SE GD 6/10). J.________ meldete keine Berufung an, womit das Urteil vom 30. Dezember 2020 mit Bezug auf ihn rechtskräftig wurde. 4. Die Vorinstanz versandte sodann am 30. Dezember 2021 das begründete Urteil, welches der Verteidigung des Beschuldigten C.________ sowie dem Vertreter der Privatklägerinnen am 31. Dezember 2021 und der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung des Beschuldigten J.________ sowie der Verteidigung der Beschuldigten G.________ am 3. Januar 2022 zugestellt wurde (SE GD 10/1). Der Urteilsspruch lautet wie folgt: