2. Die Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend: Vorinstanz) fand am 12., 13. und 18. September 2018 statt (SE GD 9/1). Dabei wurden die Beschuldigten zur Person und zur Sache befragt (SE GD 9/1/1). Nach Abschluss des Beweisverfahrens, den Parteivorträgen und den Schlussworten der Beschuldigten teilte die Vorinstanz den Parteien mit, dass das Urteil aufgrund ihres Einverständnisses schriftlich eröffnet werde (SE GD 9/1 S. 6).