1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) warf den drei Beschuldigten C.________, J.________ und G.________ in der Anklageschrift zusammengefasst vor, als verantwortliche Personen der RapidShare AG, welche File- Hosting-Dienste zur Verfügung gestellt habe, deren Kunden im Zeitraum von Mitte 2010 bis Ende 2012 gemeinsam handelnd vorsätzlich Hilfe zu mehrfachen Vergehen gemäss Art. 67 Abs. 1 lit. gbis des Urheberrechtsgesetzes geleistet zu haben, wobei sie ihre deliktische Tätigkeit nach der Art eines Berufes ausgeübt hätten (OG GD 1 S. 2; SE GD 1).