{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-10-24", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-49_2022-10-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_49_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaae8b338e2b9ac52e11ad964ad9dd7929dbe727597f5eb071e2220cc814d05558d87b356ecafee01919a50e8bd857ae834?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaae8b338e2b9ac52e11ad964ad9dd7929dbe727597f5eb071e2220cc814d05558d87b356ecafee01919a50e8bd857ae834&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_49", "Checksum": "742e484823896acb8cf32f89432f1a40"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 49"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 24.10.2022 S 2021 49"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "gewerbsmässige Gehilfenschaft zu Widerhandlungen gegen das Urheberrechtsgesetz | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:53:06", "Checksum": "37c56e65a25fbf0ecfd64d0f23f2773b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 24.10.2022 S 2021 49\nRegeste:\ngewerbsmässige Gehilfenschaft zu Widerhandlungen gegen das Urheberrechtsgesetz | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n RapidShare AG konnte sowohl von den Uploadern als auch den Downloadern kostenlos\ngenutzt werden. Beim kostenlosen Angebot waren namentlich die Download-Geschwindigkeit\nlangsamer und die Anzahl der maximal zulässigen Downloads pro Datei begrenzt. Zudem\nwurden die Dateien 30 Tage seit Beendigung des letzten Downloads bzw. seit Beendigung\ndes Uploads, wenn kein Download erfolgte, gelöscht (Ziff. III.1 der AGB [D 11/3/3]; SE GD\n9/1/1 S. 11; vgl. auch D 11/3/12/3-5). Für dieses \"Basis-Angebot\" war keine Registrierung\nerforderlich. Es konnte anonym genutzt werden (vgl. D 6/1/1 Ziff. 15; 11/12/2 S. 4). Mit der\nRegistrierung für einen kostenlosen Premium-Account konnten sämtliche Dateien, die über\ndiesen Account hochgeladen wurden, verwaltet werden (Ziff. III.2 der AGB [D 11/3/3]). Für\nweitergehende Funktionen, namentlich bessere Downloadgeschwindigkeit, mussten\nkostenpflichtige Pakete zum Premium-Account abgeschlossen werden (Ziff. IV der AGB\n[D 11/3/3]; vgl. auch D 11/3/12/3-5). Am 29. Juni 2011 führte die RapidShare AG ein, dass\nUploads nur noch mittels Accounts möglich waren (D 6/1/1 Ziff. 15). Davor waren Uploads\nvollständig anonym möglich.\n\n8.3.2 Das Geschäftsmodell der RapidShare AG unterschied sich entgegen der Ansicht der\nBeschuldigten deutlich von den heute bekannten Speicherdiensten wie Dropbox,\nGoogleDrive, OneDrive etc. Das Geschäftsmodell der RapidShare AG war klar auf den\nDownload und das massenhafte Verbreiten von Dateien ausgerichtet. Davon zeugt bereits\nder Name RapidShare, was schnelles Teilen bedeutet. Beim kostenlosen Angebot zeigt sich\ndies auch darin, dass – wie oben erwähnt – die Daten gelöscht wurden, wenn während 30\nTagen kein Download erfolgt. Das System wurde also darauf angelegt, dass eine Datei\nregelmässig heruntergeladen wird. Dies konnte nur durch eine begehrte Datei erreicht\nwerden, wie es eben urheberrechtlich geschützte Werke sind, die auf diese Weise kostenlos\nheruntergeladen werden konnten. Das System war keine Cloud zur Datensicherung. Es war\ndazu auch nicht geeignet, denn für jede hochgeladene Datei wurde ein spezifischer\nDownload-Link generiert. Die Ausrichtung auf Downloads ergibt sich auch aus der Tatsache,\ndass kostenpflichtige Pakete für erweiterte Download- und nicht Upload-Funktionen\nangeboten wurden. Der Profit wurde damit mit den Downloadern und nicht den Uploadern\nerzielt, was die RapidShare AG von den gängigen Cloud-Anbietern unterscheidet, welche\nvon den Uploadern für grösseren Speicherplatz oder erweiterte Funktionen eine Gebühr\nverlangen (z.B. bei GoogleDrive ist ein Speicherplatz bis 15 GB kostenlos; für mehr\nSpeicherplatz ist ein kostenpflichtiges Abo abzuschliessen und für geschäftliche Zwecke\nbietet Google eine kostenpflichtige Business-Lösung mit weiteren Funktionen\n[<https://www.google.ch/drive/#features> sowie <https://one.google.com/about>, beides\nbesucht am: 12. Oktober 2022]). Bis im Juni 2010, somit bis kurz vor Einreichung der\nStrafanzeige im September 2010, wurde der Download zudem durch die RapidShare AG\nzusätzlich gefördert, indem der Uploader, dessen Datei von einem Dritten heruntergeladen\nwurde, \"Rapid-Points\" erhielt. Diese \"Rapid-Points\" konnte er in Premium-Konten einlösen\n(D 11/12/2 S. 3; vgl. Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs I ZR 18/11 vom 12. Juli 2012\nE. 4).\n\n8.3.3 Die Server der RapidShare AG hatten gemäss eigenen Angaben eine Speicherkapazität von\nca. 16 Petabyte, was 16 Mio. Gigabyte entspricht. Es seien rund 160 Mio. Dateien auf den\nServern abgespeichert gewesen (D 6/1/1 Ziff. 5; OG GD 2/4 Ziff. 45; OG GD 3/4 Ziff. 45).\nGemäss Aussage des ehemaligen Geschäftsführers Bobby Chang seien täglich ungefähr\n500'000 Dateien hochgeladen worden (D 6/3/2 Ziff. 17). Die RapidShare AG erhielt sodann\nSeite 20/30\n\nmehrere zehntausend Take-down-Begehren pro Monat. Allein jene, die per E-Mail erfolgten\nbeliefen sich im Jahr 2010 auf durchschnittlich über 30'000 pro Monat. Im Mai 2010 gingen\ngar 62'743 Meldungen ein und dies nebst jenen, die per Brief oder Fax erfolgten. Teilweise\numfassten die Meldungen mehrere Dutzend Seiten mit Links (D 6/1/4; D 9/1 ff.). Allein am\n1. Januar 2010 wurden in 106 Takedown-Begehren über 4'400 Links beanstandet (D 6/1/4,\nTakedown-Begehren E-Mail.rar\\Anhang 2 Takedown-Begehren E-Mail\\2010\\01\\01\\).\nFolgende Aufstellung zeigt exemplarisch das Ausmass der Take-down-Begehren, die per E-\nMail im Jahr 2010 bei der RapidShare AG eingingen (Auswertung von D 6/1/4):\n\nJanuar 9'948\nFebruar 25'863\nMärz 45'051\nApril 52'031\nMai 62'743\nJuni 36'008\nJuli 29'699\nAugust 27'798\nSeptember 30'412\nOktober 32'113\nNovember 16'783\nDezember 11'198\nTotal 379'647\nMonatsdurchschnitt 31'637\n\n"}