8. Der Beschuldigte wird verpflichtet, die Privatklägerin C.________ für ihre Aufwendungen im Vorverfahren und vorinstanzlichen Hauptverfahren mit CHF 3'162.85 zu entschädigen. Im darüberhinausgehenden Betrag wird der Entschädigungsantrag von C.________ abgewiesen. 9. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, lic.iur. G.________, wird für seine Bemühungen im Berufungsverfahren mit insgesamt CHF 9'638.40 (inkl. Auslagen und MWST) aus der Staatskasse entschädigt. Seite 45/46 10.1 Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen CHF 3'000.00Entscheidgebühr CHF 160.00 Auslagen CHF 3'160.00Total