6.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten seiner amtlichen Verteidigung im Vorverfahren und vorinstanzlichen Hauptverfahren (CHF 14'990.20) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 7. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C.________ eine Genugtuung in Höhe von CHF 1'000.00 zuzüglich Zins zu 5% ab dem 5. Juli 2019 zu zahlen. Im Mehrbetrag wird das Genugtuungsbegehren der Privatklägerin abgewiesen.