5. Er wird dafür bestraft 5.1 mit einer Busse von CHF 4'000.00, unter Anrechnung von einem Tag Haft entsprechend einem Betrag von CHF 100.00 (effektiv vom Beschuldigten zu bezahlen: CHF 3'900.00). 5.2 bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse gemäss Ziff. 5.1 ersatzweise mit einer Freiheitstrafe von 40 Tagen, unter Anrechnung der erstandenen strafprozessualen Haft von einem Tag. 6.1 Die Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen CHF 6'583.05 und werden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt.