2. Der Kantonsarzt des Kantons Zug hat mit Schreiben vom 2. März 2022 um Amtshilfe ersucht. Er führte aus, es sei auf Zentralplus ein Artikel erschienen mit der Überschrift "Therapeut muss nach möglichem sexuellem Übergriff um seine berufliche Zukunft fürchten". Sofern dieser Therapeut im Kanton Zug tätig sei, müsse das Amt für Gesundheit prüfen, ob disziplinarische Massnahmen zu ergreifen seien. Er ersuche das Gericht deshalb gestützt auf § 10 Abs. 3 GesG ZG um Zustellung der für ein Disziplinarverfahren relevanten Akten (OG GD 6/1).