Allerdings gibt es keinen Anlass vom ordentlichen Stundenansatz von CHF 220.00 abzuweichen; so war für den vorliegenden Fall weder besonderes rechtliches Fachwissen erforderlich, noch machte dieser hinsichtlich seiner Komplexität besondere Schwierigkeiten. Sodann sind die Auslagen von CHF 149.30 zu addieren. Zum Zwischenergebnis von CHF 8'949.30 ist sodann die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7% hinzuzurechnen, sodass sich als angemessene Entschädigung ein Gesamtbetrag von CHF 9'638.40 ergibt.