Der bis zur Berufungsverhandlung für die Verteidigungsarbeit detailliert geltend gemachte Aufwand von 38.75 Stunden ist grösstenteils ausgewiesen und angemessen. Lediglich der für die Ausarbeitung des Plädoyers geltend gemachte Aufwand von 11 Stunden erscheint etwas zu hoch und ist folglich um rund zwei Stunden (1.75) zu kürzen. Hingegen sind auf der anderen Seite drei Stunden für die Berufungsverhandlung hinzuzurechnen, was einen Gesamtaufwand von 40 Stunden ergibt. Allerdings gibt es keinen Anlass vom ordentlichen Stundenansatz von CHF 220.00 abzuweichen;