4.2 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt lic.iur. G.________, machte für seine Tätigkeiten im Berufungsverfahren einen Betrag von CHF 11'011.60 geltend. (OG GD 7/5/2). Dieser Abrechnungsvorschlag basiert auf einem Arbeitsaufwand von 38.75 Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 260.00 pro Stunde. Der bis zur Berufungsverhandlung für die Verteidigungsarbeit detailliert geltend gemachte Aufwand von 38.75 Stunden ist grösstenteils ausgewiesen und angemessen.