1. C.________ hat sich am 13. September 2019 als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt konstituiert (D 8/2) und an der Hauptverhandlung beantragt, den Beschuldigten zu verpflichten, ihr eine Genugtuung von CHF 3'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 5. Juli 2019 zu bezahlen. Die Vorinstanz verpflichtete den Beschuldigten, der Privatklägerin eine Genugtuung in Höhe von CHF 1'000.00 zuzüglich Zins zu 5% ab dem 5. Juli 2019 zu bezahlen (OG GD 1 S. 43).