In finanzieller Hinsicht gibt es somit keinen Grund, eine besondere Strafempfindlichkeit des Beschuldigten anzunehmen. Allerdings ist zugunsten des Beschuldigten die Wirkung der Strafe auf sein Leben zu berücksichtigen, ist doch anzunehmen, dass seine Karriere als Shiatsu-Therapeut durch den vorliegenden Schuldspruch beeinträchtigt wird. Entsprechend ist trotz des recht schweren Tatverschuldens eine Busse leicht unterhalb der Mitte des Strafrahmens auszufällen. Eine Busse von CHF 4'000.00 erweist sich folglich als angemessen.