Bei der GmbH, bei welcher der Beschuldigte angestellt ist, ist die Frau Stammanteilshalterin, sodass die der Familie zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel leicht höher sein dürften als der genannte Betrag, der dem Beschuldigten monatlich ausbezahlt wird. Dies gilt umso mehr, als dass der Beschuldigte selbst angab, zur Zeit laufe es sehr gut, so dass die GmbH CHF 20'000.00 bis CHF 30'000.00 auf dem Konto habe. In finanzieller Hinsicht gibt es somit keinen Grund, eine besondere Strafempfindlichkeit des Beschuldigten anzunehmen.