Wieviel Gewinn die GmbH im letzten Jahr erzielte, konnte der Beschuldigte nicht sagen, aber es sei gerade so viel, dass man die Familie davon unterhalten könne. Jetzt laufe es gerade ein wenig besser, so dass er CHF 20'000.00 bis CHF 30'000.00 auf dem Konto habe, aber man werde nicht reich als Therapeut. Seine Frau sei nicht erwerbstätig (OG GD 7/4 S. 3). Auf dem im Vorfeld der Berufungsverhandlung eingeholten Strafregisterauszug waren keine neuen Strafuntersuchungen oder Verurteilungen des Beschuldigten verzeichnet (OG GD 7/3).