2.2 An der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte im Rahmen der Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen aus, es habe keine Veränderungen gegeben. Er arbeite immer noch als selbständiger Shiatsu-Therapeut und er habe zurzeit recht viel Arbeit, da die Leute ziemlich angeschlagen seien. Es laufe sehr gut. Er sei Angestellter der GmbH und verdiene CHF 10'000.00 pro Monat, wobei seine Frau Stammanteilseignerin der GmbH sei. Wieviel Gewinn die GmbH im letzten Jahr erzielte, konnte der Beschuldigte nicht sagen, aber es sei gerade so viel, dass man die Familie davon unterhalten könne.