5.2 Sodann ist zu bedenken, dass es sich bei den Kleidern, welche die Privatklägerin am Unterleib trug, um einen Slip, eine enganliegende Leggins und eine darüber liegende Shorts handelte. Insbesondere die Leggins sind bekannterweise aus elastischem, dünnem Stoff, welcher direkt auf der Haut aufliegt bzw. diese eng umfasst. Zudem werden Leggins jeweils von einem ebenfalls elastischen Gummiband am Hosensaum zusammengehalten.