Auch die Möglichkeit, dass die Privatklägerin ein "Klöpfeln/Pochen" aufgrund einer Fehlwahrnehmung bzw. eines "Energieflusses" (wie der Beschuldigte argumentiert) gespürt und anschliessend den Griff in die Hose autosuggestiv ergänzt hat, ist vor diesem Hintergrund nicht überzeugend. Diesbezüglich schilderte der Beschuldigte zwar, dass die energetische Behandlung von seinen Patienten auch gespürt werden könne und er führt u.a. Wärme und Schmerzen an, welche seine Patienten bei einer energetischen Behandlung schon körperlich wahrgenommen hätten. Ob dies naturwissenschaftlich oder empirisch belegbar ist, kann dabei offen bleiben.