Auch aus den handschriftlichen Protokollen betreffend die Sitzung der Privatklägerin bei ihrer Therapeutin vom 16. Juli 2019 sind keine Anzeichen betreffend einen Suggestionsprozess ersichtlich, zumal die Privatklägerin das Thema von sich aus vorbrachte (act. 3/5/2). Weder musste sich die Privatklägerin intensiv um Erinnerungen bemühen, noch erfolgten die Erinnerungen erst nach solchen Bemühungen und nahmen quantitativ mit der Zeit zu (vgl. Ludewig/Tavor/Baumer, a.a.O., S. 1434, Tabelle 9).