So werden diese (häufig, aber nicht ausschliesslich) bei Kindern durch einen intensiven Befragungsprozess hervorgerufen. Vorliegend erfolgte das Berichten der Privatklägerin indessen unmittelbar nach dem Vorfall, indem sie ihre Schwester aktiv telefonisch kontaktierte und darüber informierte (act. 2/3 Ziff. 54; GD SE 49/1 S. 6). Auch aus den handschriftlichen Protokollen betreffend die Sitzung der Privatklägerin bei ihrer Therapeutin vom 16. Juli 2019 sind keine Anzeichen betreffend einen Suggestionsprozess ersichtlich, zumal die Privatklägerin das Thema von sich aus vorbrachte (act. 3/5/2).