Wenn der Beschuldigte auf die entsprechende Frage 64 des Gerichts antwortet "Also wenn die Vulva schon blockiert ist, gehen sie durch den Meridian. Das fängt von aussen an und es kann sein, dass es aufgeht oder halt nicht aufgeht […]" oder bei Frage 66 des Gerichts angibt "Und das heisst, wenn sie da den Meridian haben, können sie nicht einfach ein Teil des Körpers aussen vor lassen", dann kann daraus keine schlüssige und nachvollziehbare Aussage betreffend die Notwendigkeit einer "energetischen Berührung" der Vulva erkannt werden. Dass der Beschuldigte offenbar nicht in der Lage ist, eine schlüssige bzw. Seite 30/46