Warum dafür aber eine -unbestrittenermassen weder vorher verbal angekündigte oder sonst wie gegenüber der Privatklägerin von der Notwendigkeit her erklärte - "energetische Berührung" des Intimbereichs und insb. der Vulva, etc. notwendig war, erläutert er nicht. Wenn der Beschuldigte auf die entsprechende Frage 64 des Gerichts antwortet "Also wenn die Vulva schon blockiert ist, gehen sie durch den Meridian.