Die Aussagen der Privatklägerin bei der Polizei und vor Gericht erscheinen sehr glaubhaft. Insbesondere die Erstaussage vom 13. September 2019 war sehr präzise und detailliert und enthält verschiedene Beschreibungen von Selbstreflektion. So fragte sie sich beispielsweise, was die Frage nach Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen mit ihrem Leiden zu habe, oder weshalb der Beschuldigte jeweils das Behandlungszimmer verlassen habe und danach nach Seite 28/46