Demgegenüber erklärte sie am 29. Oktober 2020 auf konkrete Nachfrage der Staatsanwaltschaft, sie habe an eine gute Kollegin ihrer Schwester gedacht, welche Brustkrebs habe und ebenfalls beim Beschuldigten in Behandlung sei (act. 2/3, Frage 26). Die Privatklägerin gab gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft an, vom Beschuldigten gefragt worden zu sein, ob sie schon einmal gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr oder eine sexuelle Handlung erlebt habe (act. 2/1, Frage 6; act. 2/3, Seite 27/46