Laut Aussage der Privatklägerin vom 13. September 2019 habe der Beschuldigte im Zusammenhang mit der Arbeit auf der Haut ein Beispiel wegen Patienten mit Brustkrebs erwähnt (act. 2/1, Frage 6). Demgegenüber erklärte sie am 29. Oktober 2020 auf konkrete Nachfrage der Staatsanwaltschaft, sie habe an eine gute Kollegin ihrer Schwester gedacht, welche Brustkrebs habe und ebenfalls beim Beschuldigten in Behandlung sei (act. 2/3, Frage 26).