4.1.2 Im Übrigen können in den Aussagen der Privatklägerin mehrere Realkennzeichen ausgemacht werden. Wie bereits die Vorinstanz festhielt, schilderte sie an ihrer polizeilichen Einvernahme vom 13. September 2019 den Ablauf der Shiatsu-Behandlung detailliert und anschaulich. Die Behandlung im Brustbereich sowie die Berührung der Schamlippen beschrieb die Privatklägerin sehr bildhaft und mit charakteristischen Einzelheiten (OG GD 1 S. 19 Rz. 3.2.2). Auch die Interaktion mit dem Beschuldigten und die geschilderten Überlegungen während der Behandlung sprechen für eine erlebnisbasierte Erzählung.