3.1 In den Akten finden sich ferner die Behandlungsnotizen von Dr.med. K.________, bei welcher die Privatklägerin seit dem 22. Mai 2019 in psychotherapeutischer Behandlung war (act. 3/5). Gemäss den handschriftlichen Notizen der verschiedenen Therapiesitzungen hat die Privatklägerin den Vorfall vom 5. Juli 2019 verschiedentlich erwähnt. So habe sie an der Sitzung vom 16. Juli 2019 u.a. ausgeführt, sie habe keine Vorerfahrung mit Shiatsu gehabt und sei deshalb verwirrt gewesen über den Verlauf der Behandlung.