2.4.5 Abschliessend führte der Beschuldigte auf die Frage, ob es eine mögliche Erklärung sei, dass die Privatklägerin sich die Berührung nur eingebildet habe, aus, nein, nicht eingebildet, sie spüre es ja. Es werde ja innen warm, im Ganzen. Es könne sein, dass es wärmer werde. Sie spüre ja, dass die Energie fliessen könne. Es sei ja nicht, dass sie nicht fliessen könne. Sie könne ja auch Stopp sagen, aber sie spüre, dass er da rein gehe. Durch die Haut. Nicht physisch. Das sei sein Ding, er wisse auch nicht, was er noch mehr sagen solle. Sie würden es auch unterschreiben und hätten eine Aufklärung.