2.4.3 Auf Vorhalt der Aussage der Privatklägerin, wonach er der Privatklägerin unter die Hose gegriffen habe, führte der Beschuldigte aus, sie könne ja die Augen aufmachen. Wenn irgendetwas gewesen wäre, hätte sie sofort Stopp sagen können. Wenn er jemandem Schmerzen mache, gehe er sofort weg, er erschrecke ja. Er würde in Sekunden stoppen, wenn etwas nicht stimme. Da rufe er 144 an, da habe er keine Scheu (OG GD 7/4 Frage 45). Die Frage, ob er die Privatklägerin während der Shiatsu-Therapie direkt physisch an den Schamlippen berührt habe, verneinte der Beschuldigte und führte aus, er habe sie energetisch berührt, nicht physisch.