Auf die Nachfrage, ob es also normal sei, dass Frauen sich in seiner Therapie entblössen, entgegnete der Beschuldigte, nicht bei allen, aber einige würden das wollen (OG GD 7/4 Frage 22). Und bei der Frage, ob er nicht auf die Idee gekommen sei, der Privatklägerin zu sagen, es sei gar nicht nötig, dass sie den BH ausziehe, meinte der Beschuldigte, wenn er "da" drauf sei, dann störe der BH. Wenn er hinten auf dem Rücken sei, dann störe das auch. Da gehe meistens auch der Wirbel durch. Also er rüttle, wenn er da den Rücken habe, dann gehe er da nach vorne und da sei der gesamte Fluss pro Wirbel (OG GD 7/4 Frage 24).