2.3.4 Auf die Frage, ob er den Unterleib der Privatklägerin behandelt habe und falls ja wie, antwortete der Beschuldigte, energetisch, aber nicht physisch. (Auf Nachfrage) Die Mutterhand sei auf dem Bauch mit der anderen Hand arbeite er energetisch. (Auf Nachfrage) Mit der anderen Hand habe er den Energiefluss gemacht. Jede Berührung sei Freiheit. (Auf Nachfrage, wo seine Energiehand genau gewesen sei). Die Energiehand habe er 5 cm über dem Intimbereich gehabt. Manchmal gehe er hoch, mal zurück, je nachdem, wie viel es zulasse; (Auf Nachfrage, was der Intimbereich sei) die Vulva alles. Die ganze Vulva sei dort.