Sie reguliere sich selbst, er sei nur Begleiter. Auf die Frage, ob die Privatklägerin die Transformation Work nicht zugelassen habe, antwortete der Beschuldigte, sie habe gefragt, was das mit ihr zu tun habe, was das sei. Sie habe dann so gemacht (Kopfbewegung zur Seite). Sie habe damit wie so zum Ausdruck gebracht, dass sie das nicht interessiere. Das Ziel wäre, dass sie sich selber kennenlerne (SE GD 49/2 S. 6). Seite 23/46