Er habe ein fröhliches Gesicht gesehen. Und sie habe einen neuen Termin vereinbart (act. 2/4 S. 6 ff.). 2.3.1 An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. Oktober 2021 führte der Beschuldigte auf Befragung zusammengefasst aus, der Vorwurf, er habe die Privatklägerin an den Schamlippen berührt, stimme nicht. Er habe keine physischen Berührungen dort gemacht, er arbeite sehr energetisch. (Auf Nachfrage) Sie hätten im Shiatsu immer eine Mutter- und eine Kindhand. Sie würden sich in einem Bereich bewegen und im anderen würden sie energetisch arbeiten, das heisse, er müsse da nicht rein, er bleibe in der Energiezone (SE GD 49/2 S. 3).