Das sei ihm nicht erlaubt. Er wisse nicht, was die Privatklägerin vorher gemacht habe, vielleicht habe sie nicht geschlafen. Er wisse nicht, ob sie die Augen während der Behandlung offen gehalten habe. Sie sei nicht eingeschlafen. Man würde Schlafgeräusche hören. Es sei nicht die Idee, dass bei ihm geschlafen werde, die Patienten müssten arbeiten und nicht schlafen, sie würden nachspüren, was er arbeite. (Auf Nachfrage) Die Privatklägerin habe sich nach der Behandlung bedankt und fröhlich verabschiedet. Sie habe erwähnt, dass es sehr angenehm gewesen sei und habe ihn zum Abschied noch umarmt. Er habe ein fröhliches Gesicht gesehen.