2.2.4 Auf Vorhalt der Aussage der Privatklägerin, nach welcher er ihr mit seinen Händen unter den Kleidern gewesen sei und auf ihre Schamlippen geklöpfelt habe, antwortete der Beschuldigte, er behandle am Unterleib energetisch, ohne zu berühren. Er müsse nicht berühren, um den Fluss der Meridiane herzustellen. Das was hier beschrieben werde, sei die Wahrnehmung der Privatklägerin. Auf die Frage, welchen Zweck die Behandlung auf den Schamlippen gehabt habe, antwortete der Beschuldigte, er sehe es ja nicht körperlich physisch, er behandle dort, wo es nicht fliesse. Das andere sei ihre Wahrnehmung.