Direkt auf der Haut habe er den Bauch, den Rücken, den Kopf, die Schulter und die Arme behandelt und den Unterkörper habe er auf den Hosen oder energetisch behandelt. Auf Vorhalt der Aussage der Privatklägerin, nach welcher der Beschuldigte die linke Brust und auch den linken Nippel berührt habe, führte der Beschuldigte aus, nein, er habe energetisch gearbeitet. Das sei ihre Wahrnehmung gewesen. Zu Energiearbeit müsse er noch erwähnen, dass diese sogar schmerzhaft wahrgenommen werden könne. Es gebe Leute, die er energetisch behandle und plötzlich "aua" sagen würden, obwohl er sie nicht berührt habe. Wenn er dies höre, stoppe er sofort.