2.2.1 An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 11. Dezember 2020 führte der Beschuldigte vorab in Ergänzung zu seiner polizeilichen Aussage aus, es stimme nicht, es habe null sexuellen Charakter gehabt. Er sei Energetiker und arbeite mit Energie. Sie sei jederzeit frei gewesen von Anfang bis Schluss. Es habe nie eine Einengung gegeben. Es sei brutal, was sie mit ihm mache. Er habe sie am Anfang gefragt, wie es ihr gehe und auch während der Behandlung, und er habe eine Abschlussfrage gemacht (act. 2/4 S. 2).