Er wisse nicht mehr, ob sie sexuelle Handlungen angesprochen habe. Auf die Frage, ob es zutreffe, dass er die Privatklägerin mit den Händen vom Bauch weg zum Venushügel behandelt habe, danach unter die Kleider bis direkt auf ihre Schamlippen gegangen sei und auf diesen mehrmals "geklöpfelt" habe, antwortete der Beschuldigte, nein, das treffe nicht zu, er gehe nur bis zum Knochen. Er gehe nicht unter die Kleider (act. 2/2 S. 7-8). Seite 21/46