2.1.2 Auf Nachfrage der einvernehmenden Polizistin führte der Beschuldigte aus, der Termin mit der Privatklägerin sei auf Empfehlung eines Familienmitglieds zustande gekommen und die Behandlung habe ca. zwei Stunden gedauert. Er wisse nicht mehr genau, was er vor dem Termin gemacht habe und ob er vorher einen anderen Termin gehabt habe. Ihm sei es gut gegangen, er begleite seine Kunden gerne. Auf die Frage, wie die Kunden bei der Behandlung bekleidet seien, führte der Beschuldigte aus, er arbeite am liebsten auf den Kleidern. Er sage ihnen immer, sie sollen frische Socken und Trainerhosen anziehen. Seine Kunden seien immer bekleidet.