2. Aussagen des Beschuldigten 2.1.1 Der Beschuldigte beschrieb den Ablauf der Behandlung mit der Privatklägerin an seiner polizeilichen Einvernahme vom 26. November 2019 wie folgt: Er mache immer denselben Ablauf. Die Klienten würden eine Aufklärung unterschreiben; dies habe auch die Privatklägerin unterschrieben. Sie müsse bestätigen, dass er keine medizinische Diagnose mache, dass er sich auf die Komplementärmedizin stütze. Er starte nicht ohne die Erklärung. Sie habe ihm dann erzählt, was sie für ein Leiden habe. Er wisse nicht, ob er etwas sagen solle, weil er der Geheimhaltung unterstehe.