(Auf Nachfrage) Sie habe wirklich nichts überlegt. Sie können nicht sagen, was in ihr vorgegangen sei. Sie habe wahrscheinlich einfach gedacht, er wisse, was er mache und das gehöre dazu. Sie sei einfach dort gelegen und habe das über sich ergehen lassen. (Auf Nachfrage) Sie habe in dem Moment bemerkt, dass der Beschuldigte ihr unter die Kleidung greife, wo er sie da unten angelangt habe. (Auf Nachfrage) In dem Moment habe sie überhaupt nicht reagiert, sie sei stückweit wie blockiert und überfordert gewesen. Sie habe das nicht analysieren oder einteilen und entscheiden können, ob das richtig oder falsch sei (SE GD 49/1 S. 5-6).